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Beim Verkauf Ihrer Immobilie beantworten Sie sich folgende Fragen, diese sind für den zukünftigen Käufer wichtig:

  1. EZ Nummer oder Grundstücksnummer mit Katastralgemeinde-Nummer, diese Informationen finden Sie auf einem Grundbuchauszug, auch wenn er Datumsmäßig schon aus vergangenen Zeiten ist.
  2. Pläne - alle Pläne, die Sie zum Objekt finden, sind wichtig, falls Sie keine Pläne mehr zur Verfügung haben, dann erhalten Sie auch die letzten Einreichpläne in Kopie auf der zuständigen Gemeinde - Magistrat am Bauamt.
  3. Anschlüsse - sind bei Ihrer Immobilie alle Anschlüsse - Kanal, Wasser, Strom, Telefon - vorhanden?
  4. Ist Ihre Immobilie baubewilligt und zwar komplett, oder gibt es Teile, die nachträglich angebaut wurden und nicht baubewilligt sind, dann muss man sich um eine Einreichung des angebauten Teiles beim Bauamt kümmern und in jedem Fall den zukünftigen Käufer davon informieren.
  5. Gibt es für Ihr Haus eine Benützungsbewilligung vom Bauamt?
  6. Möchten Sie das Inventar mitverkaufen - dann ist eine Inventarliste anzulegen und die Preise hier festzusetzen. Das Inventar wird grundsteuerfrei verkauft! Daher ist es wichtig eine sorgfältige Inventarliste zu erstellen.
  7. Heizung - wie alt ist die Heizung und wie erfolgt die Wärmeabgabe - Fußbodenheizung, Heizkörper.
  8. Dach, wann wurde das Dach zuletzt repariert und in welchen Konditionen befindet es sich.
  9. Gibt es Mängel, die nicht gleich ersichtlich sind, aber dennoch wesentlich sind, dann muss der zukünftige Käufer, am besten schriftlich, darüber in Kenntnis gesetzt werden.
  10. Ist das Objekt derzeit bestandsfrei oder ist es vermietet?
  11. Wie ist die Parkplatzsituation, ist diese geregelt oder gibt es auch hier Mitteilungspflichten?
  12. Haben Sie das Haus mit Wohnbauförderung gekauft? Bereiten Sie den Betrag der Wohnbauförderung vor, welcher eventuell für den Käufer zu übernehmen wäre, wenn er den Richtlinien der Wohnbauförderungsstelle entspricht.
  13. Ab wann möchten Sie das Haus übergeben, bedenken Sie, dass oft Käufer sehr gerne sofort einziehen, sofort heißt binnen 1-2 Monaten. Stellen Sie sich darauf ein, dass der Käufer hier angenehm von Ihrer Flexibilität überrascht ist.
  14. Gibt es für Ihr Haus einen Energieausweis oder eine dem Gebäude entsprechende Energieeffizienz? Es gibt Ingenieurbüros, die sich auf die Erstellung eines Energieausweises spezialisiert haben. Denn dieser ist bei jedem Verkauf verpflichtend, laut Gesetz.
  15. Bei Wohnungen bereiten Sie bitte die letzte vollständige Betriebs- und Heizkostenabrechnung vor.
  16. Bei Wohnungen ist es auch für den zukünftigen Eigentümer von Interesse, welches Unternehmen die Hausverwaltung inne hat.
  17. Wie hoch die Reparaturrücklage des Hauses ist, in dem die Wohnung liegt, ist immer gut zu wissen.
  18. Bei vermieteten Wohnungen ist die Nettomiete für den zukünftigen Eigentümer interessant.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen unsere beiliegende Objektcheckliste oder ein persönliches Gespräch mit uns!